Das internationale Erbrecht kennenlernen

Ein gleichartiges EU – Erbrecht oder auch ein unterschiedsloses und kongruentes internationales Erbrecht gibt es, und das ist sehr zu bedauern, zur Zeit noch nicht. Beim Anwenden vom internationalen Erbrecht kommen zwei Rechtssatzungen zum Einsatz. Beim Umsetzen von Testamenten oder einer Schenkung von Todes wegen sollten die förmlichen und finanziellen Voraussetzungen beider Rechtsordnungen kontrolliert und umgesetzt werden.

Häufig werden Immobilien im Ausland vererbt. Der neue Eigentümer sollte sich genau nach den Erbgesetzen des Landes erkundigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Bevor man Verschönerungsarbeiten (Dach-, Treppen- oder Badsanierung) am neuen Besitz beginnt ist ein Blick in das Grundbuch der Immobilie auf jeden Fall wichtig.

Gemischte Staatsbürgerschaften bei Ehepaaren

Jede 5. Ehe in der Bundesrepublik Deutschland wird mit Beteiligung zumindest eines Ehepartners ausländischer Herkunft geschlossen. Im Erbfall wird zumeist ganz automatisch aufgrund dieser Tatsache ein internationaler Erbrechtsfall zudem mit einer ausländischen Immobilie. Ein homogenes EU – Erbrecht existiert noch nicht, geschweige denn ein weltweit einheitliches. Das allgemeingültige internationale Erbrecht im besten Sinne lässt noch auf sich warten, ist also noch Zukunftsmusik.

Tritt ein internationaler Erbrechtsfall mit Auslandsbezug ein, muss zunächst einmal geprüft werden, welches der beiden Erbrechte Anwendung findet. Ob das jeweilige nationale Erbrecht überhaupt greift oder die Rechtsnachfolge von Todes wegen hierfür zum Einsatz kommt.

Jedes Land hat für sich ganz eigene Regelungen eines internationalen Privatrechts bestimmt. Entsprechend diesen Vorgaben muss geklärt werden, ob das Erbrecht des Deutschen oder das Recht im Heimatland des ausländischen Partners zur Anwendung kommt.

Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.